Im hart umkämpften Smartphone-Markt sind Patente längst zur Waffe geworden.
Nun muss Apple einmal mehr erkennen, dass der Patentschutz des iPhones nicht ganz so stark ist wie von Steve Jobs beschworen.
Im Streit zwischen Apple und Motorola hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads für nichtig erklärt. Bei der Verhandlung ging es um die Frage, ob die typische Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig war.
Anders als das Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine benutzerfreundliche Anzeige für Fachleute durch den Stand der Technik bereits nahegelegt gewesen. Das Streitpatent beruhe daher nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, begründete der BGH seine Entscheidung. Bereits das Bundespatentgericht hatte Motorola recht gegeben und das Patent für nichtig erklärt. (Az.: X ZR 110/13).
Hier gehts weiter im Text http://www.n-tv.de/wirtschaft/Apple-unt ... 91651.html
Nun muss Apple einmal mehr erkennen, dass der Patentschutz des iPhones nicht ganz so stark ist wie von Steve Jobs beschworen.
Im Streit zwischen Apple und Motorola hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Patent von Apple zum Entsperren von iPhones und iPads für nichtig erklärt. Bei der Verhandlung ging es um die Frage, ob die typische Wischbewegung über den Bildschirm als technische Lösung patentfähig war.
Anders als das Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als eine über den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine benutzerfreundliche Anzeige für Fachleute durch den Stand der Technik bereits nahegelegt gewesen. Das Streitpatent beruhe daher nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, begründete der BGH seine Entscheidung. Bereits das Bundespatentgericht hatte Motorola recht gegeben und das Patent für nichtig erklärt. (Az.: X ZR 110/13).
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